Ein alkoholisierter Motorradfahrer verursachte am Samstagabend in Neukirch einen Selbstunfall.
Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Bei einer Kollision mit einem Auto wurde am Samstag in Rothenhausen ein Velofahrer verletzt.
Er musste durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht werden.
Am Freitagabend zogen Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau in Bischofszell einen alkoholisierten Autofahrer aus dem Verkehr.
Sein Führerausweis wurde eingezogen.
Am Mittwochnachmittag wurde in Buchackern eine tote Frau an ihrem Wohnort aufgefunden.
Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen und inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet.
Bei einer Kollision mit einem Velofahrer wurde am Mittwochnachmittag in Münchwilen eine E-Bike-Fahrerin verletzt.
Sie wurde durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht.
Eine gefälschte E-Mail im Namen des Hosting-Providers Webland behauptet, die hinterlegte Zahlungsmethode sei ungültig oder fehle.
Diese müsse umgehend über den enthaltenen Link aktualisiert werden.
Nach einem Sturz mit einem Velo auf einem Firmenareal in Tägerwilen musste ein Arbeiter am Montag mit mittelschweren Verletzungen durch die Rega ins Spital geflogen werden.
Gegen 16 Uhr war ein Arbeiter auf einem Firmenareal in Tägerwilen mit einem Velo unterwegs.
Am Montagabend kollidierte in Salmsach ein Motorradfahrer frontal mit einem Auto.
Er wurde so schwer verletzt, dass er noch auf der Unfallstelle verstarb. Die Unfallursache wird abgeklärt. Die Kantonspolizei Thurgau sucht Zeugen.
Nach einem Verkehrsunfall in Tobel entfernte sich am Samstagabend ein Autofahrer von der Unfallstelle. Er war fahrunfähig unterwegs.
Um zirka 19 Uhr bog ein 29-jähriger Autofahrer auf einen Parkplatz an der Breitestrasse ein.
Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich.
Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.